Die Chill-Out-Brüder
  Artikel 2
 

Das Grundgesetz der „Chill-Out-Brüder“

Artikel 2 (Liebschaften zum anderen Geschlecht)

§1 Du hast nicht das Recht dich erwischen zu lassen.

§2 Du hast nicht das Recht es zu übertreiben.

§3 Freitag ist Brüdertag. Es herrscht strengste Anwesenheitspflicht.

Das heißt: DU HAST DA ZU SEIN!!

§4 In der Öffentlichkeit, wenn alle zusammen was machen, sind ständiges miteinander rumhängen, Händchen halten, Nebeneinandersitzen und diverse andere Tätigkeiten zu unterlassen.

§5 Die Würde der "CHILL-OUT-BRÜDER" ist unantastbar. Daraus folgt, dass das nervige Rumgesimse auf 2 SMS und Rumtelefonieren auf 30 Sekunden pro Treffen, zu belassen ist.

§6 Du hast das "Träumen" während der "Chill-out-Brüder" Gemeinschaft zu Unterlassen.

§7 Wenn es ums Essen geht: Vergiss Alles! Hier hört der Spaß auf!

§8 Es ist erlaubt 2 Treffen pro werktags Woche* zu haben.* Montags-Freitag

§9 Es ist erlaubt das ein Treffen bis 23.00Uhr geht.

§10 Diese Regel ist frei definierbar.

Das heißt uns fällt spontan noch einiges ein.

 
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